Es gelten die Festlegungen des Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatts Nr. 26 vom 11. Juli 2020.
Im Einzelnen ist für den Bereich Schankanlage/Theke im Vereinsheim des TC Boye Folgendes zu beachten:
- Das Betreiben des Ausschanks setzt das Vorhandensein eines verantwortlichen Schankdienstes voraus.
- Mindestens eine Person muss den Schankdienst übernehmen und sich vor Beginn in eine Liste eintragen (Datum, Beginn/Ende des Dienstes).
- Der Ausschank von Getränken darf nur durch diesen Schankdienst erfolgen.
- Im Schankbereich hält sich gleichzeitig nur ein Schankbeauftragter auf, Mund-Nasenschutz ist zu tragen, Hände sind vor Beginn und nach Beendigung der Tätigkeit zu desinfizieren.
- Benutzte Gläser sind schnellstmöglich per Glasreiniger (Spülmaschine) zu reinigen.
- Unmittelbar an der Theke dürfen sich gleichzeitig unter Wahrung des Mindestabstands nur 2 Personen aufhalten, weitere Personen haben im Gastraum vor der Theke an den gekennzeichneten Marken zu verweilen. Insgesamt dürfen sich nur 10 Personen gleichzeitig unter Wahrung des Mindestabstands aufhalten.
- Zugangs- und Abgangswege zur Theke sind auf den Bodenfliesen durch Richtungspfeile gekennzeichnet und zu befolgen.
- Auf Tischen im Gastraum und im Außenbereich sind Anwesenheitslisten mit Namen sowie An- und Abgang auszufüllen. Bei Nichtmitgliedern muss zusätzlich die Adresse und Telefonnummer erfasst werden.
- Anwesende Gäste nehmen sich selbst einen Stuhl und desinfizieren diesen sowie den benutzten Tisch selbst nach Gebrauch.
- Der Schankdienst ist für die Einhaltung der Hygienevorschriften verantwortlich.
- Aufgaben des Schankdienstes bei Dienstende:
- Auffüllen des Kühlschranks, Leergut wegräumen
- Desinfizieren von Tresen, Türklinken, Kühlschrankgriff
- Küche aufräumen, Restmüll entsorgen, Aschenbecher leeren
- Spülmaschine anstellen
Der Vorstand des TC Boye e.V.